Friedhöfe
Die Stadt Kitzingen unterhält zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung folgende Bestattungseinrichtungen:
- Alter Friedhof mit Leichenhalle (Friedrich-Ebert-Str. 2)
- Neuer Friedhof mit Leichenhalle, Kühlanlage und Sektionsraum (Buchbrunner Str. 61)
- Friedhof Etwashausen mit Leichenhalle (Schwarzacher Straße)
- Friedhof Hoheim mit Leichenhalle (Ziegelbergstr. 36)
- Friedhof Hohenfeld (Felsenkellerweg)
- Friedhof Repperndorf (Westheimer Str. 20)
Die Verwaltung und Beaufsichtigung der o.g. Friedhöfe obliegt der Stadt.
Der Friedhof in Sickershausen (Friedhofweg 1) wird von der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Sickershausen verwaltet.
Ruhefristen:
bei Erdbestattungen:
Bei Erwachsenen und bei Kindern über 7 Jahren beträgt die Ruhefrist:
- im Neuen Friedhof 15 Jahre
- im Hoheimer Friedhof 30 Jahre
- in Abt. I Alter Friedhof 30 Jahre
- in allen übrigen Friedhöfen 20 Jahre
Bei Kindern unter 7 Jahren beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.
bei Urnenbeisetzungen:
Bei Urnenbeisetzungen beträgt die Ruhefrist in allen Friedhöfen 10 Jahre.
Auskünfte:
- aus der Grabkartei über Belegung der Grabstätten, Laufzeit, Grabberechtigte
- über Friedhofsgebührenbescheide
- über die Lage von Gräbern anhand von Friedhofsplänen
- aus der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung
...können bei der Friedhofsverwaltung eingeholt werden.
Seit dem 06.04.2008 stellt die Stadt Kitzingen weitere Bestattungsmöglichkeiten, in Form einer Urnenbeisetzung auf der Friedwiese im Neuen Friedhof und zur Urnenbeisetzung in Urnengemeinschaftsgräbern im Alten Friedhof, zur Verfügung. Seit dem 01.10.2010 ist auch eine Urnenbeisetzung in einer Urnenstele im Alten Friedhof möglich.
Weitere Informationen über die Friedwiese, die Urnengemeinschaftsgräber und die Urnenstele erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

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Öffnungszeiten: |
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Montag – Mittwoch |
08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 17:00 Uhr |
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Freitag |
08:00 – 12:00 Uhr |

