Die Stadt Kitzingen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig (Artikel 53 BayBO). Dem Bereich Bauordnung obliegt die bauordnungsrechtliche Prüfung und Bauüberwachung aller genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen innerhalb des Stadtgebietes Kitzingens einschließlich seiner Ortsteile.
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung ( Artikel 55 BayBO).
Der Bereich Bauordnung bietet Bauberatungen an. Hier kann Ihnen Auskunft gegeben werden, ob Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist.
Durch eine Bauvoranfrage (auch Bauvorbescheid) kann eine erste baurechtliche verbindliche Klärung erfolgen, ob ein Grundstück prinzipiell bebaubar oder eine bestimmte bauliche Nutzung möglich ist.
Über ein Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine verbindliche Rechtsauskunft zur Bebaubarkeit oder baulichen Nutzung eines oder mehrerer Grundstücke. Im Gegensatz zur Bauvoranfrage kann nach erteilter Baugenehmigung der Bau ausgeführt bzw. die Nutzung aufgenommen werden.
Im Bereich Bauordnung werden auch sanierungsrechtliche Prüfungen sowie Prüfungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz vorgenommen.